Der Begriff Untertan bezeichnet im Allgemeinen eine Person, die der Herrschaftsgewalt eines Staates oder eines Herrschers unterworfen ist. Im historischen Kontext, besonders im Feudalismus und in absolutistischen Systemen, war der Untertan durch Pflichten und Gehorsam gegenüber dem Herrscher definiert.
Merkmale und Pflichten:
Abgrenzung zu Bürger:
Der Begriff Untertan unterscheidet sich wesentlich von dem Begriff Bürger, der in modernen Demokratien verwendet wird. Bürger haben Rechte und Pflichten, die in der Verfassung festgelegt sind und die sie vor staatlicher Willkür schützen. Sie partizipieren am politischen Prozess und können ihre Regierung wählen. Untertanen hingegen sind primär Objekte der Herrschaft und haben weniger oder keine Möglichkeiten zur politischen Mitbestimmung. Der Übergang vom Untertan zum Bürger ist eng mit der Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verbunden.
Heutige Bedeutung:
Obwohl der Begriff Untertan heutzutage primär im historischen Kontext verwendet wird, findet er auch gelegentlich Anwendung, um eine Haltung der Unterwürfigkeit oder des bedingungslosen Gehorsams gegenüber Autoritäten zu beschreiben. Er kann auch abwertend gemeint sein, um mangelnde Kritikfähigkeit oder Eigenständigkeit zu kritisieren.
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